Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30108
VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14 (https://dejure.org/2016,30108)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.03.2016 - 2 A 194/14 (https://dejure.org/2016,30108)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. März 2016 - 2 A 194/14 (https://dejure.org/2016,30108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12

    Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Die Motivation hierfür bleibt außer Betracht (BVerwG B.v. 20.12.2012 - 9 B 25/12 - juris).

    Auch in dem der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Steuerpflichtige seinen Eltern die Wohnung über einen Zeitraum von mehreren Jahren zur unentgeltlichen Nutzung überlassen (OVG Schleswig, U.v. 27.3.2012 - 4 LB 1/12 -, bestätigt durch BVerwG B.v. 20.12.2012 - 9 B 25/12 - juris).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Unerheblich ist daher, ob sie in der Wohnung, die der Inhaber für sie vorhält, ihren Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz begründen (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 C 8.08 - juris).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08

    Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Parteien nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, B.v. 7.3.2008 - 5 AR 2/08 - juris).
  • BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 179/68
    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Deshalb kann unter gewissen Umständen ein Mietvertrag bereits dann vorliegen, wenn der Gebrauch an der Mietsache gegen Zahlung lediglich der Nebenkosten gewährt wird (BGH, U.v. 4.5.1970 - VIII ZR 179/68 - juris).
  • BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15

    Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Aus Sicht der Kammer reicht eine Leihe grundsätzlich nicht aus, um dem Eigentümer der Wohnung i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verfügungsmacht an der Wohnung zu nehmen (vgl. U.v. 26.8.2013 - 2 A 89/13 - n.v.; B.v. 16.11.2015 - 2 B 48/15 - n.v.; U.v. 01.02.2016 - 2 A 44/14 - n.v.; a.A. BayVGH, U.v. 29.07.2015 - 4 B 15.887 - juris).
  • LG Kiel, 02.09.2002 - 1 S 115/02
    Auszug aus VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
    Der Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Miete steht auch nicht entgegen, dass der Mieter einen Teil des Mietzinses durch Dienstleistungen auf dem Grundstück erbringt (vgl. LG Kiel - Beschluss vom 2.9.2002 - 1 S 115/02 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht